Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heim & Garten Service
Jessica Rhodes

Allgemeines

Alle meine Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber, im Folgenden „AG“, erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des AGs sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingung schriftlich vereinbart werden.

Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind. Meine Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beidseitige Unterzeichnung von mir und dem AG zustande. Erteilt der AG den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebots mit der Auftragsbestätigung durch mich zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise.

Reparaturen, Gartenarbeiten und Urlaubsservice

Leistungen des Auftragnehmers

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von mir zu vertreten sind, bin ich für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG zuzurechnen sind, bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 20 % der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne dass dies weder mir noch dem AG zuzurechnen ist, bin ich nur berechtigt, den bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

Ich verpflichte mich, die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der AG ist verpflichtet, meine Leistungen nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der AG auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, so gelten die Leistungen als Vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der AG rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.

Ich bin berechtigt Arbeiten Montags bis Freitags zwischen 7 Uhr Und 19 Uhr auszuführen. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des AG eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von mir bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der AG dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. wird die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Leistungen des Auftraggebers

Der AG ist verpflichtet, mir ohne Berechnung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Soll der Auftrag durchgeführt werden, wenn der AG nicht im Hause ist, so ist dieser verpflichtet mir alle Schlüssel zu überlassen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten notwendig sind. Bei größeren Aufträgen welche über mehrere Tage andauern, überlässt mir der AG unentgeltlich einen geeigneten Raum, zur Unterbringung von Materialien, Geräten und Maschinen. Für anfallenden Müll und Unrat stellt der AG unentgeltlich geeignete Behälter zur Verfügung.

Reklamationen

Reklamationen des AGs können nur Berücksichtigung finden, wenn sie mir unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen schriftlich mitgeteilt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von mir ausdrücklich bestätigt werden. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann bin ich zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können nicht vorgenommen werden. Meine Leistungen werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der AG nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

Vergütung

Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der AG mit der Vergütung in Verzug, so bin ich berechtigt, Verzugszinsen mit 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ich behalte mir vor, nach der zweiten Mahnung die Arbeiten bis zur endgültigen Tilgung der offenen Beträge, unverzüglich einzustellen. Der Arbeitnehmer führt bei mehrmals angemahnten Kunden keinerlei Dienstleistungen mehr aus. Dies gilt nicht für Stammkunden.

Haftung

Ich hafte für Schäden, die von mir bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Beendigung der Einzelleistungen endet meine Haftungsverpflichtung. Für die Reinigung und Schneeberäumung an und auf Gehwegen ist und bleibt der Eigentümer/ Anwohner/ AG eigenverantwortlich. Ich kann nicht für Schäden (Personen- oder Sachschäden) haftbar gemacht werden, welche aufgrund eines ungenügenden Reinigungszustandes (inkl. Schneeberäumung) entstanden sind.

Angebote

Angebote für Kunden haben eine Gültigkeit von 7 Tagen nach Zustellung des Angebotes.

Schlussbestimmungen

Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

Gerichtsstand

Amtsgericht Calw

AGB gültig ab 14.4.2019